Wem wir helfen

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Die Tafel Bad Krozingen–Staufen versorgt Menschen mit Lebensmitteln, die ein geringes Einkommen haben und so das tägliche Leben schwer finanzieren können: Arbeitslose, Geringverdiener, Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Senioren mit kleinen Altersbezügen und Geflüchtete. Menschen, die an/unter der Einkommensarmutsgrenze liegen, d.h. pro Tag nur wenige Euro für Lebensmittel und Teilhabe zur Verfügung stehen.
 

Prüfung der Bedürftigkeit

Einkaufsberechtigte Personen erhalten bei Bedürftigkeit eine Kundenkarte, die bei jedem Besuch des Ladens vorzuzeigen ist. Bei Wegfall der Bedürftigkeit ist die Kundenkarte zurückzugeben. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob eine Bedürftigkeit weiterhin vorliegt.

Einkaufsberechtigte Personen: Menschen, die an oder unter der Armutsgrenze leben, die

erhalten eine Kundenkarte nach Prüfung der Einkommensverhältnisse.

Geringverdiener können nach einer Bedarfsermittlung ggf. einen Antrag auf eine Kundenkarte stellen. Zur Bedarfsprüfung sind alle Einkommensnachweise (z.B. von Kindergeld, Rente, Lohn, Wohngeld, Unterhalt) mitzubringen. Zur Antragstellung einer Kundenkarte sind mitzubringen:

  • gültiger Leistungsbescheid (z.B. vom Jobcenter oder Landratsamt, …)
  • Personalausweis bzw. Pass der bis zu 2 möglichen Einkaufsberechtigten,


Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt, die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.

 

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Wer darf in den Tafelläden einkaufen?

Wir müssen prüfen, ob Sie in der Tafel einkaufen dürfen. Falls ja, bekommen Sie eine Kundenkarte. Die Kundenkarte müssen Sie immer zum Einkauf mitbringen.

Zur Prüfung bitte mitbringen vom Jobcenter oder Landratsamt

  • das Schreiben zum Arbeitslosengeld - Leistungen nach SGB II oder
  • das Schreiben zur Grundsicherung - Leistungen nach SGB XII oder
  • das Schreiben zum Aufenthalt nach dem AsylbLG
  • Ihren Reisepass oder Personalausweis

Dann erhalten Sie eine Kundenkarte ohne weitere Prüfung.

Oder haben Sie im Monat weniger als 1.100 Euro Geldeingang auf Ihrem Konto? Sie sind Geringverdiener oder Rentner oder Student oder Alleinerziehend? Dann können Sie in der Tafel einkaufen.

Bitte bringen Sie zur Prüfung mit:

  • Alle Papiere, die bestätigen, dass Sie Geld erhalten aus Rente, Wohngeld, Lohnbescheide, Bafög, …
  • Personalausweis bzw. Pass der bis zu 2 möglichen Einkaufsberechtigten

Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt, die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.